Suchoptionen
Startseite Medien Wissenswertes Forschung und Publikationen Statistiken Geldpolitik Der Euro Zahlungsverkehr und Märkte Karriere
Vorschläge
Sortieren nach
PRESSEMITTEILUNG

Gemeinsame Pressemitteilung"Lenkungsgruppe" und institutionsübergreifende Strategie zum Schutz des Euro vor Fälschung

7. März 2001

I P/01/322

Am 1. Januar 2002 werden die Euro-Banknoten und -Münzen eingeführt. In den bis dahin verbleibenden Monaten besteht eine vorrangige Aufgabe darin, einen lückenlosen Euro-Fälschungsschutz sicherzustellen.

Nach der Sitzung hochrangiger Vertreter der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank (EZB) und Europols am 15. Februar 2001 in Brüssel ist eine institutionsübergreifende Lenkungsgruppe eingesetzt worden.

Der Koordinierungsbedarf wurde sowohl von den Mitgliedstaaten als auch von den Einrichtungen und Organen der Europäischen Union (EU) erkannt, die sich in ihren Aufgaben und Zuständigkeiten gegenseitig ergänzen. Auf europäischer Ebene:

  • ergreift die Europäische Kommission Rechtssetzungsinitiativen, leistet einen Beitrag durch Schulungsmaßnahmen und finanzielle Unterstützung, antwortet auf Anfragen und Informationsersuchen des Europäischen Parlaments, unterstützt die Mitgliedstaaten, insbesondere bei der Umsetzung von Rechtsvorschriften, und koordiniert deren technische Maßnahmen gegen Euro-Münzfälschungen;
  • untersucht die Europäische Zentralbank (EZB) aufgedeckte Banknotenfälschungen im hauseigenen Falschgeld-Analysezentrum, erfasst die technischen und statistischen Daten zu Banknoten- und Münzfälschungen in einer zentralen hauseigenen Datenbank und gibt die einschlägigen technischen und statistischen Information an alle mit der Fälschungsbekämpfung beauftragten Stellen weiter. Außerdem führt die EZB gemeinsam mit den 12 nationalen Zentralbanken des Eurogebiets eine Informationkampagne durch, um die breite Öffentlichkeit mit den neuen Euro-Banknoten und -Münzen vertraut zu machen;
  • unterstützt Europol die Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten bei der Verhütung und Bekämpfung des organisierten Verbrechens durch Erleichterung des Informationsaustauschs und operationelle sowie strategische Analysen. Außerdem bietet Europol Knowhow und technische Hilfe für Ermittlungen und Aktionen der nationalen Strafverfolgungsbehörden innerhalb der EU an. Europol wird eine zentrale Datenbank mit Strafverfolgungsinformationen in Zusammenhang mit Euro-Fälschungen unterhalten und auch die technische Datenbank der EZB nutzen.

Zur Verhütung und Bekämpfung von Euro-Fälschungen sind sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene bereits Intitiativen ergriffen worden, insbesondere vom Europäschen System der Zentralbanken und der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten beim technischen Schutz sowie von Europol im Bereich des organisierten Verbrechens.

In diesem Zusammenahng wurden in der EZB-Empfehlung vom 7. Juli 1998 über die Verabschiedung bestimmter Maßnahmen zur Verbesserung des rechtlichen Schutzes der Euro-Banknoten und -Münzen und in der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 22. Juli 1998 an den Europäischen Rat, das Europäische Parlament und die EZB über den Schutz des Euro bestimmte prioritäre Maßnahmen im Interesse eines gemeinsamen Vorgehens festgelegt. Sie erstrecken sich auf die Bereiche Schulung, Einrichtung eines Informationssystems und Anpassung des strafrechtlichen Rahmens.

Entsprechend dieser Empfehlung und dieser Mitteilung:

  • verabschiedete die EZB am 26. August 1999 die Leitlinie über die Errichtung des Falschgeld-Analysezentrums;
  • wurde das Europol-Mandat am 29. April 1999 insbesondere auf die Bekämpfung der Geldfälschung erweitert; Europol hat daraufhin spezielle Arbeitsgruppen eingesetzt;
  • wurde am 29. Mai 2000 ein Rahmenbeschluss über die Verstärkung des mit strafrechtlichen und anderen Sanktionen bewehrten Schutzes gegen Geldfälschung im Hinblick auf die Einführung des Euro angenommen;
  • dürften die Verhandlungen im Rat über den Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission vom 26. Juli 2000 bald abgeschlossen sein und dürfte dieser unter schwedischer Präsidentschaft verabschiedet werden; die Arbeiten an dieser Verordnung, mit der insbesondere die Verfahren für den Informationsaustausch über Fälschungen und Fälschungsverfahren zwischen den zuständigen Einrichtungen und Behörden festgelegt und die Zusammenarbeit sowie die Verpflichtungen der Kreditinstitute geregelt werden sollen, sind schon weit gediehen;
  • soll eine Initiative Frankreichs vom 22. Dezember 2000 auf der Grundlage des Vertrags über die Europäische Union den Rahmenbeschluss vom 29. Mai 2000 und die vorgenannte Verordnung ergänzen.

Der Lenkungsgruppe, die im Anschluss an die Sitzung hochrangiger Vertreter der Europäischen Kommission, der EZB und Europols vom 15.Februar 2001 in Brüssel eingesetzt wurde, gehören Vertreter der Europäischen Kommission, der EZB und Europols an. Sie soll die Koordinierung zwischen den zuständigen Stellen verbessern, indem sie:

  • die Arbeiten der verschiedenen, am Fälschungsschutz des Euro beteiligten Parteien in eine Gesamtperspektive rückt;
  • eine gemeinsame Strategie in wesentlichen Fragen und ein einheitliches Vorgehen insbesondere gegenüber der Öffentlichkeit erarbeitet;
  • mit der Zeit eine Reihe konkreter Prioritäten vorgibt.

Die Lenkungsgruppe bereitet entsprechende Beschlüsse vor, tritt regelmäßig zusammen und kann Sitzungen auf hoher Ebene einberufen.

Dementsprechend hat die Lenkungsgruppe einen Aktionsplan aufgestellt, der regelmäßig aktualisiert werden soll und ab Februar 2001 die Vorbereitung eines gemeinsamen Konzepts für den Euro-Fälschungsschutz in Bereichen umfasst, in denen die Initiativen noch ausgebaut werden müssen, z.B.:

  • Schulung;
  • Kooperationsvereinbarungen zwischen den betroffenen Behörden und Organen;
  • Koordinierung der Beziehungen zu Drittländern;
  • Kommunikation;
  • Rechtsvorschriften.

Mit dem Aktionsplan soll die Kohärenz der Fälschungsschutzsysteme sichergestellt und Fälschern nach Möglichkeit keine Chance gelassen werden, die Einführung der neuen europäischen Währung auszunutzen.

European Commission ECB-Press Division Europol
Gerassimos Thomas 02/2993442 Tel:+49/69/1344 7455
Luc Veron 02/2958647 Dr Evangelos Stergioulis
Doerthe Ohm 02/2963692 Mr Rainer Wenning
Ms Dagmar Beerscht
Tel:+31.70.3025000
Fax:+31.70.3180874
Email: info@europol.eu.int
KONTAKT

Europäische Zentralbank

Generaldirektion Kommunikation

Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet.

Ansprechpartner für Medienvertreter